BattDG: Neue Pflichten für Batterie-Hersteller seit 2025

Stand: April 2026 | Rechtsgrundlage: EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542

Das neue BattDG gilt seit dem 1. Januar 2025 und setzt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in nationales Recht um. Ziel ist eine einheitlich geregelte Inverkehrbringung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung.

Für Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte bedeutetdies: neue Pflichten, veränderte Zuständigkeiten und ein deutlich strengerer Umgang mit Verstößen.

Welche Pflichten bringt das BattDG für Hersteller?

Das BattDG ordnet zentrale Pflichten neu. Drei Bereiche sind besonders relevant:

Registrierungspflicht bei der Stiftung ear

Hersteller und Importeure von Batterien müssen sich bei der Stiftung ear als zuständiger Stelle registrieren. Ohne eine gültige Registrierung dürfen Batterien in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden.

Das bedeutet: Wer nicht registriert ist, darf nicht verkaufen.

Strengere Berichtspflichten

Mengenmeldungen und Nachweise über Rücknahme- und Recyclingquoten unterliegen nun deutlich strengeren Anforderungen. Wer seine Dokumentation bisher knapp gehalten hat, muss nachbessern.

Veränderte Rolle der Hersteller

Hersteller und Bevollmächtigte mussten ihre organisatorischen und vertraglichen Strukturen anpassen und sich einer OfH anschließen oder eigenständig gründen.

Was passiert bei fehlender BattDG-Registrierung?

Am 16. Januar 2026 entzog die Stiftung ear zahlreichen Herstellern ihre bisherige Registrierung, mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Diese Unternehmen hatten die neuen Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllt oder ihre Angaben nicht fristgerecht aktualisiert.

Seitdem dürfen sie keine Batterien mehr vertreiben. Erst nach einer Neuregistrierung können sie den Vertrieb wieder aufnehmen.

Mehr Marktüberwachung, härtere Sanktionen

Das neue BattDG bringt nicht nur erweiterte Pflichten. Die Marktüberwachung wurde verschärft und bei fehlender Compliance drohen Sanktionen. Wer seine Registrierung und Meldepflichten nicht im Griff hat, muss mit Konsequenzen wie Bußgeldern oder Deregistrierung rechnen.

Häufige Fragen zum BattDG

Seit wann gilt das neue BattDG?
Das neue Batteriegesetz (BattDG) ist am 1. Januar 2025 in Deutschland in Kraft getreten.

Auf welcher EU-Grundlage basiert das BattDG?
Das BattDG ist die deutsche Umsetzung der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Diese Verordnung zielt auf eine nachhaltigere und europaweit harmonisierte Batteriewirtschaft, von der Produktgestaltung über das Recycling bis zur erweiterten Herstellerverantwortung.

Wo müssen sich Hersteller registrieren?
Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung ear, der in Deutschland zuständigen Stelle für die Batterieregistrierung. Die Stiftung ear überwacht die Einhaltung und kann Registrierungen entziehen.

So unterstützen wir Sie

Das Team von Leusch Consult unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer bestehenden BattDG-Registrierung, bei Neu- oder Wiederregistrierungen sowie bei der Anpassung Ihrer internen Prozesse an die neuen gesetzlichen Anforderungen.

Sprechen Sie uns an.

Bitte beachten Sie, dass wir weder befugt noch befähigt sind, eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Für solche Fälle konsultieren Sie bitte Ihren Rechtsbeistand.