PPWR-Stichtag 12. August 2026: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Stand: April 2026 | Rechtsgrundlage: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie tritt am 12. August 2026 in Kraft. Die delegierten Rechtsakte der EU-Kommission stehen teilweise noch aus, und auch die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten ist noch nicht abgeschlossen. Trotzdem müssen Unternehmen jetzt handeln.

Drei Pflichten sind besonders zeitkritisch. Für alle drei gilt derselbe Stichtag: der 12. August 2026.

  1. Die EU-Konformitätsbescheinigung
  2. Die neue Rollenverteilung der Wirtschaftsakteure
  3. Die Kennzeichnungspflichten auf Verpackungen

Alle weiteren Inhalte der PPWR sind weniger dringend und werden zu einem späteren Zeitpunkt relevant.

Was ist die EU-Konformitätsbescheinigung?

Die EU-Konformitätsbescheinigung nach PPWR Art. 39 ist ein rechtsverbindliches Dokument. Es bestätigt offiziell, dass eine Verpackung den Anforderungen der PPWR entspricht. Diese Bescheinigung muss für jede Verpackungsart erstellt werden. Ohne Konformitätsbescheinigung ist der Vertrieb in der EU unzulässig!

Wer erstellt die Konformitätsbescheinigung?

Verantwortlich ist der Erzeuger der Verpackung (PPWR Art. 15 Abs. 1-10). Der Erzeuger ist eine neue Rolle, die es in den bisherigen Verpackungsgesetzen nicht gab.

Die Informationen für die Erstellung liefert der Lieferant der Verpackungen. Gemäß PPWR Art. 16 Abs. 1 ist er verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Welche Inhalte gehören in die Bescheinigung?

  • alle Anforderungen gemäß PPWR Art. 5 bis 12
  • Bestätigung über die Durchführung des Verfahrens gemäß PPWR Anhang VII

Einen fertigen Vordruck gibt es nicht. Der Anhang VII der PPWR beschreibt die Inhalte des Konformitätsbewertungsverfahrens. Anhang VIII listet die Mindestinhalte der Bescheinigung auf.

In welcher Sprache muss die Bescheinigung erstellt werden?

Gemäß PPWR Art. 19 Abs. 2 muss die Bescheinigung in allen offiziellen Sprachen der EU-Länder vorliegen, in denen die Verpackung in Verkehr gebracht werden soll.

Welche Wirtschaftsakteure definiert die PPWR?

Die PPWR führt neue Rollen ein. Folgende Wirtschaftsakteure werden definiert:

  • Lieferant (von Verpackungen)
  • Erzeuger (neu, gab es bisher nicht)
  • Importeure
  • Vertreiber
  • Endvertreiber
  • Fulfillment-Dienstleister

Der Begriff „Hersteller“ ist ein Oberbegriff. Er umfasst alle Erzeuger, Importeure und Vertreiber, die Verpackungen erstmals im Hoheitsgebiet der EU gewerblich bereitstellen.

Welche Bezeichnung auf Ihr Unternehmen zutrifft und welche Pflichten damit verbunden sind, hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab.

Welche Kennzeichnungspflichten gelten ab August 2026?

Ab dem 12. August 2026 müssen auf Verpackungen Identifikationsmerkmale vermerkt sein. Das geht entweder direkt auf der Verpackung oder über einen QR-Code.

  • Typen-, Chargen- oder Seriennummer der Verpackung (PPWR Art. 15 Abs. 5)
  • Name, eingetragener Handelsname oder Marke, Postanschrift, elektronische Kommunikationsadresse (PPWR Art. 15 Abs. 6)
  • Name, eingetragener Handelsname oder Marke, Postanschrift, elektronische Kommunikationsadresse (PPWR Art. 18 Abs. 3)

Die einheitlichen europäischen Kennzeichnungsvorschriften sollen erst bis August 2028 entwickelt und verbindlich vorgegeben werden (PPWR Art. 12 Abs. 1).

So unterstützen wir Sie

Das Team der Leusch Consult unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Konformitätsbescheinigung, bei der Identifizierung Ihrer Rolle als Wirtschaftsakteur und bei der Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflichten.

Sprechen Sie uns an. Wir prüfen mit Ihnen, welche PPWR-Pflichten für Ihr Unternehmen relevant sind und was Sie bis zum 12. August 2026 erledigen müssen.

Bitte beachten Sie, dass wir weder befugt noch befähigt sind, eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Für solche Fälle konsultieren Sie bitte Ihren Rechtsbeistand.